Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für die Nutzung von Bauschaden Hilfe Schweiz, betrieben durch die FEHR Bau Consulting GmbH, Volketswil.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Auftraggeber (Eigentümer, Stockwerkeigentümer, Verwaltungen, Investoren) und Fachpartner (Unternehmer, Planer, Bauleiter, Ingenieure, Schadenexperten).
2. Rolle der Plattform – Vermittlung und Organisation
Bauschaden Hilfe Schweiz, betrieben durch die FEHR Bau Consulting GmbH, vermittelt und organisiert die passenden Experten für Ihren Schadenfall und übergibt diesen an einen kompetenten Ansprechpartner. Ihr Vorteil: eine einzige Anlaufstelle – und den passenden Unternehmer, Planer oder Schadenexperten für Ihren Fall. Die Ausführung der Leistungen erfolgt durch die jeweils beauftragten Fachpartner auf Basis eines direkten Vertrags.
3. Leistungen
Prüfung eingereichter Schadenfälle, kostenlose Online-Ersteinschätzung, anonymisierte Veröffentlichung nach Freigabe, Auswahl und Koordination geeigneter Fachpartner sowie Übergabe an einen kompetenten Ansprechpartner. Kein Projekt wird automatisch veröffentlicht.
4. Kosten
Die erste Online-Ersteinschätzung ist kostenlos. Ist eine Besichtigung vor Ort nötig, wird der Umkostenbeitrag vorgängig transparent vereinbart. Weitere Analysen, Planungs- und Sanierungsleistungen erfolgen erst nach separater Offerte und ausdrücklicher Beauftragung.
5. Vertragsverhältnis mit Fachpartnern
Verträge über Untersuchungs-, Planungs- oder Ausführungsleistungen kommen direkt zwischen Auftraggeber und Fachpartner zustande. Für deren Leistungen, Termine und Gewährleistung ist der jeweilige Fachpartner verantwortlich.
6. Pflichten der Auftraggeber
Auftraggeber machen vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zum Schadenfall und verfügen über die Rechte an den hochgeladenen Unterlagen.
Wichtig – Kostenvoranschlag: Der Planungsaufwand und die Abklärungen mit Unternehmern und Planern für einen detaillierten Kostenvoranschlag werden dem Auftraggeber verrechnet, wenn er den Auftrag anschliessend nicht erteilt. Wird der Auftrag erteilt, ist dieser Aufwand im Auftrag eingerechnet.
Sperrkonto und Zahlungsplan: Vor Baustart zahlt der Auftraggeber die komplette Summe aller Auftragsbestätigungen im Zusammenhang mit der Sanierung auf ein Sperrkonto einer Schweizer Bank ein. Die Zahlungen erfolgen nach einem beidseitig unterschriebenen, verbindlichen Zahlungsplan. Der Bauleitungsvertrag wird direkt mit dem Auftraggeber abgeschlossen; dieser bestimmt einen Ansprechpartner.
7. Pflichten der Fachpartner
Fachpartner machen korrekte Angaben zu Qualifikationen, Referenzen, Kapazität und Haftpflichtversicherung. Eine direkte Kontaktaufnahme mit Auftraggebern ist erst nach Freigabe durch die Plattform zulässig. Die erste Bewerbung umfasst keine kostenlose Detailplanung.
8. Vertraulichkeit
Projektinformationen und Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder ausserhalb des jeweiligen Projekts verwendet werden.
9. Zustimmung vor Auftragserteilung
Ein vermittelter Auftrag kann erst als erteilt gelten, wenn der Auftraggeber und alle beteiligten Fachpartner die jeweils gültige Version dieser Bedingungen akzeptiert haben. Zustimmung, Zeitpunkt und Version werden gespeichert. Bestehende Aufträge behalten die bei Auftragserteilung gültige Version.
10. Bewertungen
Nach bestätigter Abnahme bewerten sich Auftraggeber und Fachpartner gegenseitig innerhalb von 14 Tagen. Beide Bewertungen werden erst sichtbar, wenn beide Seiten bewertet haben oder die Frist abgelaufen ist. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
Bewertungen von Fachpartnern durch Auftraggeber werden anonymisiert öffentlich angezeigt. Bewertungen von Auftraggebern, inklusive Angaben zur Zahlungsmoral, sind nur für die Plattform einsehbar und dienen der internen Risikoeinschätzung.
Bewertungen müssen wahrheitsgemäss und sachlich sein und dürfen keine persönlichen Daten enthalten. Die Plattform kann Bewertungen prüfen und bei Verstössen mit Begründung entfernen. Fachpartner können jede öffentliche Bewertung einmal beantworten.
11. Qualitätsprüfung vor Ort
Mit Einwilligung des Auftraggebers kann die Plattform eine freiwillige Qualitätsprüfung auf der Baustelle durchführen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Das Prüfprotokoll erhalten nur der Auftraggeber und der betroffene Fachpartner.
Die Qualitätsprüfung ist eine Stichprobe von Bauschaden Hilfe Schweiz. Sie ersetzt keine Bauabnahme und keine Bauleitung. Gewährleistung und Haftung liegen beim ausführenden Unternehmer gemäss Werkvertrag.
12. Haftung
Die Plattform erstellt keine Gutachten, keine statischen Beurteilungen und keine Rechtsberatung. Die Haftung der FEHR Bau Consulting GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Volketswil, Kanton Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
